Pallade Veneta - OVG Nordrhein-Westfalen: Geschwisterregelung für Kitas gilt auch für Halbgeschwister

OVG Nordrhein-Westfalen: Geschwisterregelung für Kitas gilt auch für Halbgeschwister


OVG Nordrhein-Westfalen: Geschwisterregelung für Kitas gilt auch für Halbgeschwister
OVG Nordrhein-Westfalen: Geschwisterregelung für Kitas gilt auch für Halbgeschwister / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Wenn eine Stadt in Nordrhein-Westfalen für Kitas eine sogenannte Geschwisterregelung vorsieht, muss das auch für Halbgeschwister gelten, die mit ihrem gemeinsamen Elternteil zusammenleben. Die häusliche Gemeinschaft ist als eine Familie anzusehen, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag erklärte. Geklagt hatte ein Paar aus Witten.

Textgröße ändern:

Sie lebten zusammen mit einem gemeinsamen Kind und einem leiblichen Kind der Mutter, das einen anderen Vater hat. Beide Kinder besuchten dieselbe Kita. In Nordrhein-Westfalen sind die letzten beiden Kitajahre in der Regel beitragsfrei, weswegen für das ältere Kind keine Gebühr zu zahlen war.

Der Elternbeitragssatzung Wittens zufolge entfällt auch der Beitrag für Geschwisterkinder, wenn aus landesrechtlichen Gründen für das ältere Kind nichts zu zahlen ist. Die Stadt setzte aber für das Paar 313 Euro monatlichen Beitrag fest. Eine Klage dagegen wurde vom Verwaltungsgericht Arnsberg abgewiesen. Das Paar ging in Berufung.

Das Oberverwaltungsgericht änderte die Entscheidung aus Arnsberg nun. Das gemeinsame Kind sei als weiteres Kind der Familie im Sinn der Geschwisterregelungen in der Satzung zu berücksichtigen. Eine Gemeinschaft wie in diesem Fall sei als eine Familie zu betrachten, erklärte das Gericht in Münster.

Es gehe hier um eine soziale Staffelung der Kostenbeiträge. Neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit könnten auch andere Aspekte wie Zahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden und in Kindertageseinrichtungen zu betreuenden Kinder berücksichtigt werden.

Die Revision gegen das Urteil ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Die Stadt kann dagegen aber noch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

F.M.Ferrentino--PV

Empfohlen

American Airlines setzt wegen technischen Problems kurzzeitig alle US-Flüge aus

Die US-Fluggesellschaft American Airlines hat wegen eines technischen Problems am Dienstag vorübergehend alle Flüge innerhalb der Vereinigten Staaten ausgesetzt. American Airlines habe am Morgen "ein technisches Problem" gemeldet und beantragt, dass alle Flüge am Boden bleiben sollten, teilte Bridgett Frey von der US-Luftfahrtbehörde FAA mit. Diese Maßnahme sei inzwischen wieder aufgehoben worden.

Verivox: Preise für Solaranlagen in zwölf Monaten um zehn Prozent gesunken

Solaranlagen für das Eigenheim werden immer günstiger: Der durchschnittliche Preis für Einfamilienhaus-Photovoltaikanlagen sank nach Angaben der Vergleichsportale Verivox und Selfmade Energy innerhalb der letzten zwölf Monate um rund zehn Prozent. Damit habe sich dieser Preis um über 1650 Euro verbilligt, erklärte Verivox am Dienstag.

Flugtaxi-Entwickler Lilium findet doch noch Käufer

Der insolvente Flugtaxi-Entwickler Lilium hat doch noch einen Käufer gefunden und hofft nun, weitermachen zu können. In der Nacht zum Dienstag sei "der Durchbruch" gelungen und ein Kaufvertrag unterzeichnet worden, teilte Lilium in München mit. Ein Konsortium von Investoren aus Europa und Nordamerika namens Mobile Uplift Corporation GmbH will demnach den Flugtaxi-Entwickler übernehmen. Anfang Januar solle die Transaktion abgeschlossen werden.

Dieselskandal: Winterkorns Verteidigung hält Vorsitzenden Richter für befangen

Die Verteidigung des im Dieselskandal angeklagten früheren VW-Chefs Martin Winterkorn hält den Vorsitzenden Richter am Landgericht Braunschweig, Johannes Mühe, für befangen. In einem entsprechenden Antrag an das Landgericht, der AFP am Montag vorlag, begründet die Verteidigung dies mit dem Vorgehen des Gerichts bei der Begutachtung des Gesundheitszustands ihres Mandanten. Der Antrag wurde demnach am Montag beim Landgericht eingereicht.

Textgröße ändern: