Pallade Veneta - Urteil: Bei einzeln vermieteten WG-Zimmern ist Vermieter für Strom und Gas zuständig

Urteil: Bei einzeln vermieteten WG-Zimmern ist Vermieter für Strom und Gas zuständig


Urteil: Bei einzeln vermieteten WG-Zimmern ist Vermieter für Strom und Gas zuständig
Urteil: Bei einzeln vermieteten WG-Zimmern ist Vermieter für Strom und Gas zuständig / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Wenn Vermieter WG-Zimmer einzeln vermieten, sind sie in der Regel auch für Strom und Gas zuständig. Verträge des Energieversorgers mit den Mietern entstehen nur dann, wenn jedes Zimmer auch über eigene Zähler verfügt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss entschied. (Az. VIII ZR 300/23)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall geht es um eine Wohnung im Raum Kiel. Küche, Bad und Flur wurden dort gemeinsam genutzt, die Zimmer waren aber einzeln vermietet. Nur die Wohnung, nicht aber die einzelnen Zimmer, verfügte über Zähler für Strom und Gas. Ein schriftlicher Energieversorgungsvertrag bestand nicht, so dass der örtliche Grundversorger zuständig war.

Üblich entsteht so ein durch die Energienutzung "konkludent" geschlossener Versorgungsvertrag mit dem Mieter, so dass dieser die Rechnung auch bezahlen muss. Hier machte das Versorgungsunternehmen aber die Vermieterin verantwortlich und verlangte Nachzahlungen für fünf Jahre.

Wie schon das Landgericht Kiel gab nun auch der BGH dem statt. Ein Versorgungsvertrag sei mit der Vermieterin und Eigentümerin der Wohnung entstanden. Zwar hätten die Mieter Strom und Gas genutzt, der Verbrauch lasse sich aber nicht den einzelnen Mietern und Mietverträgen zuordnen. "Der Umstand, dass sich das konkludente Angebot des Energieversorgungsunternehmens daher an die Vermieterin richtete, ist Folge des von ihr gewählten besonderen Vermietungskonzepts", betonten die Karlsruher Richter.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Wadephul fordert vor USA-Reise "ausgewogene Verhandlungslösung" im Zollstreit

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat sich vor seiner Abreise zum Antrittsbesuch in den USA für eine Beilegung des Zollstreits mit Washington ausgesprochen. "Wir unterstützen die EU-Kommission dabei, gemeinsam mit den USA eine ausgewogene Verhandlungslösung zu finden, um unnötige Handelsschranken zwischen unseren Ländern abzubauen und fairen Handel zu fördern", erklärte Wadephul am Dienstag laut dem Auswärtigen Amt kurz vor seinem Abflug am Dienstagabend. Deutschland wolle "keine neuen Zollmauern errichten, sondern stabile Brücken aus Partnerschaft und Vertrauen bauen".

Frankreichs Nationalversammlung macht Weg für Recht auf Sterbehilfe frei

Die französische Nationalversammlung hat den Weg für ein Recht auf Sterbehilfe unter strengen Auflagen frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit 305 zu 199 Stimmen für den Gesetzentwurf, der anschließend an den Senat geht. Das Recht, seinem Leben ein Ende zu setzen, soll laut dem in erster Lesung verabschiedeten Text sterbenskranken Menschen zustehen, die bei vollem Bewusstsein sind.

US-Verbrauchervertrauen steigt im Mai - bleibt aber auf niedrigem Niveau

Unter anderem die Entspannung im US-Handelsstreit mit China hat das Verbrauchervertrauen in den Vereinigten Staaten wieder steigen lassen. Nach Angaben der gemeinnützigen Organisation The Conference Board vom Dienstag kletterte der Wert im Mai um 12,3 Punkte auf 98,0 und damit stärker als erwartet. Die Verbraucherinnen und Verbraucher fürchten aber nach wie vor Preissteigerungen infolge der Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump.

Digitalminister Wildberger will digitale Identität und digitale Geldbörse

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) plant eine digitale Identität und eine digitale Geldbörse für alle Bürgerinnen und Bürger. Für alle Menschen in Deutschland werde künftig eine digitale Identität vonnöten sein, etwa um sich ausweisen zu können, sagte er laut Meldung von Dienstag auf einer Veranstaltung des "Handelsblatts". Zudem arbeite sein Ministerium an einer digitalen Geldbörse, einem sogenannten Wallet.

Textgröße ändern: