Landgericht Stuttgart hält Klimaklage der Umwelthilfe gegen Mercedes für zulässig
Das Landgericht Stuttgart hält nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deren Klage gegen den Autobauer Mercedes-Benz für zulässig. "Ob die Klage insgesamt Erfolg haben kann, steht damit aber noch aus", erklärte die DUH am Dienstag. Ein Urteil soll demnach am 13. September fallen. Die DUH hatte neben Mercedes auch BMW und den Energiekonzern Wintershall Dea verklagt, sie stützt sich dabei auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Die DUH verlangt von Mercedes einen "klimagerechten Umbau" des Unternehmens durch eine "drastische Reduzierung" des CO2-Ausstoßes der produzierten Fahrzeuge. Bis 2030 soll der Autobauer dafür den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einstellen. "Neufahrzeuge von Mercedes haben aktuell europaweit die höchsten CO2-Emissionen unter allen Herstellern", kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Auch die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, betonte die Verantwortung des Autobauers in der Klimakrise. "Wir nehmen den Konzern in die Pflicht und das heißt: Keine neuen klimaschädlichen Verbrenner mehr ab 2030", erklärte Metz. "Durch seine besonders klimaschädliche Fahrzeugflotte verstößt Mercedes-Benz gegen das Grundrecht auf Klimaschutz."
Die Deutsche Umwelthilfe hofft auf ein positives Ergebnis vor dem Stuttgarter Landgericht. Alternativ komme aber auch eine Entscheidung in höherer Instanz, beispielsweise durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), in Frage. "Ob die europäischen Vorschriften zur Zulassung von Verbrenner-Autos mit den europäischen Grundrechten vereinbar sind, sollte der EuGH entscheiden", erklärte der Rechtsanwalt der DUH, Remo Klinger.
Mercedes betonte am Dienstag auf Anfrage, das Unternehmen habe "längst den Spurwechsel zur Klimaneutralität eingeleitet". Bereits 2019 habe sich der Autobauer beispielsweise verpflichtet, eine klimaneutrale Fahrzeugflotte anzustreben - Zieldatum dafür ist das Jahr 2039. Mercedes strebe zudem bis zum Ende dieses Jahrzehnts eine vollständig elektrobetriebene Flotte an, "wo es die Marktbedingungen zulassen". Bis 2030 solle zudem der CO2-Abdruck pro hergestelltem Auto im Vergleich zu 2020 mehr als halbiert werden.
Gleichzeitig betonte Mercedes jedoch auch, dass aus den Klimazielen von Paris zunächst nationale CO2-Budgets abgeleitet worden seien. Der Gesetzgeber habe jedoch "keine Budgets für einzelne Unternehmen oder Personen definiert", erklärte Mercedes weiter. Wer im Klimaschutz welche Lasten übernehmen müsse, sei eine "politische Frage, die nicht durch punktuelle Entscheidungen von Zivilgerichten beantwortet werden kann".
L.Guglielmino--PV