Pallade Veneta - Verbraucherschützer fordern Verschiebung der Gasumlage auf mindestens November

Verbraucherschützer fordern Verschiebung der Gasumlage auf mindestens November


Verbraucherschützer fordern Verschiebung der Gasumlage auf mindestens November
Verbraucherschützer fordern Verschiebung der Gasumlage auf mindestens November / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Verbraucherschützer haben wegen zahlreicher noch offener Fragen eine Verschiebung der Einführung der Gasumlage gefordert. Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, sprach am Mittwoch mit Blick auf die Verordnung der Regierung von einem "handwerklich schlecht gemachten Schnellschuss". Daher dürfe die Umlage frühestens im November und nicht wie von der Regierung vorgesehen bereits im Oktober eingeführt werden.

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Gas-Importeure sind derzeit gezwungen, wegen gedrosselter russischer Lieferungen teure Alternativen einzukaufen, um ihre Verträge einzuhalten. Um Schieflagen zu vermeiden und letztlich die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, können sie ab Oktober den allergrößten Teil ihrer hohen Zusatzkosten weiterreichen. Das soll über eine Umlage funktionieren, die Mehrkosten sollen gleichermaßen auf alle Energieversorger und schließlich die Endkunden verteilt werden.

Es sei aber zum Beispiel noch ungeklärt, ob Haushalte und Unternehmen mit Festpreisverträgen und mit Fernwärmeversorgung die Umlage zahlen müssen oder ob andere Haushalte die Mehrbelastung zusätzlich tragen müssen, kritisierte Pop. Außerdem sei noch offen, "wie und mit welchen Fristen" die Energieversorger die Preiserhöhung an die Kunden weitergeben können. Schließlich sei nicht klar, ob der Staat mit der Mehrwertsteuer an der Umlage mitverdient.

Die Bundesregierung müsse nun "die Notbremse ziehen", die offenen Fragen klären und die Einführung der Umlage um mindestens einen Monat verschieben, forderte der vzbv. Die Menschen müssten "vorher wissen, was auf sie zukommt". Zugleich müsse die Regierung mit der Umlage ein weiteres Hilfspaket auf den Weg bringen.

Das für die Verordnung verantwortliche Wirtschaftsministerium hatte nach dem Kabinettsbeschluss zu der Gasumlage bereits darauf hingewiesen, dass die Erhöhung erst auf der November- oder Dezember-Rechnung sichtbar werden könnte. Aus Gründen des Verbraucherschutzes gelten Ankündigungsfristen von vier bis sechs Wochen.

R.Zarlengo--PV

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