Pallade Veneta - "Mann aus Florida macht Ankündigung"

"Mann aus Florida macht Ankündigung"


"Mann aus Florida macht Ankündigung"
"Mann aus Florida macht Ankündigung" / Foto: ALON SKUY - AFP

Mit beißendem Sarkasmus hat die rechtsgerichtete Boulevardzeitung "New York Post" auf die erneute Präsidentschaftskandidatur von Ex-US-Präsident Donald Trump reagiert. Das zum Murdoch-Medienimperium gehörende Blatt schrieb am Mittwoch ganz unten auf seiner Titelseite lediglich "Mann aus Florida macht Ankündigung" - und verwies seine Leser auf Seite 26.

Textgröße ändern:

Dort heißt es in einem kurzen Text voller Ironie: "Nur 720 Tage vor der nächsten Wahl hat ein Rentner aus Florida am Dienstagabend überraschend angekündigt, dass er sich auf das Präsidentenamt bewirbt." Der "begeisterte Golfer Donald J. Trump" habe die Ankündigung, "die kein Politik-Experte hatte kommen sehen", in Mar-a-Lago gemacht, "seinem Resort und seiner Bibliothek für Geheimdokumente".

Die "New York Post" spielte damit auf die Affäre um Geheimdokumente an, die Trump nach seiner Zeit im Weißen Haus in sein Anwesen Mar-a-Lago im Bundesstaat Florida mitgenommen hatte. Die Boulevardzeitung hebt auch hervor, dass Trump bei einem Wahlsieg 2024 78 Jahre alt wäre und damit so alt wie Amtsinhaber Joe Biden, der älteste Präsident der US-Geschichte, bei dessen Amtsantritt. "Seine Cholesterin-Werte sind unbekannt, aber sein Lieblingsessen ist gegrilltes Steak mit Ketchup."

Trump hatte am Dienstagabend in Mar-a-Lago angekündigt, bei den Präsidentschaftswahlen 2024 erneut antreten und das Weiße Haus zurückerobern zu wollen. Die Ankündigung war erwartet worden. Sie erfolgte aber zu einem Zeitpunkt, zu dem der Rechtspopulist nach dem schwachen Abschneiden seiner Republikaner bei den Zwischenwahlen von vergangener Woche politisch angeschlagen ist.

Die Medien des konservativen Milliardärs Rupert Murdoch - neben der "New York Post" unter anderen auch die Zeitung "Wall Street Journal" und der konservative Nachrichtensender Fox News - hatten sich bereits nach den Midterms klar von Trump distanziert und ihn als "Verlierer" der Republikaner bezeichnet. Sie hatten in den vergangenen Jahren sehr wohlwollend über den Rechtspopulisten berichtet.

Beobachtern entging nun nicht, dass Fox News bei der Live-Übertragung von Trumps mehr als einstündiger Rede am Dienstagabend immer wieder ausstieg und seine Moderatoren zu Wort kommen ließ.

Trump wird sich bei den Vorwahlen der Republikaner für die Präsidentschaftskandidatur 2024 durchsetzten müssen. Der 76-Jährige ist zwar politisch angeschlagen, bei der rechten Wählerbasis aber nach wie vor ungemein populär.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage

Schäden an zwei wichtigen Unterwasser-Kabeln in der Ostsee binnen 48 Stunden haben in Deutschland, Finnland und Schweden den Verdacht auf Sabotage laut werden lassen. Ein solcher Vorfall wecke "sofort den Verdacht, dass absichtlich Schaden angerichtet wird", erklärten am Dienstag Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre finnische Kollegin Elina Valtonen. Zuvor waren Schäden sowohl an einem Telekommunikations-Kabel zwischen Deutschland und Finnland als auch an einem derartigen Kabel zwischen Schweden und Litauen bekannt geworden.

Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen

An Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland gibt es einer Studie der Bundesregierung zufolge große Potenziale für den Bau von Solaranlagen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Dienstag mitteilte, könnten entlang der Straßen, an Lärmschutzwällen und Parkflächen insgesamt bis zu 54 Gigawatt Leistung installiert werden. Demnach wurden etwa 250.000 potenziell geeignete Flächen erfasst.

ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg brachten. Dabei verwiesen ARD und ZDF auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen entsprechenden Entwurf beschlossen hatte.

BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden

Bankkunden können Kontogebühren auch noch nach mehr als drei Jahren zurückfordern, wenn sie der Gebührenerhebung ursprünglich nicht zugestimmt hatten. Auch die weitere Nutzung eines Girokontos zählt in dem Zusammenhang nicht als Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschied. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss einem ehemaligen Kunden nun knapp 200 Euro zurückzahlen. (Az. XI ZR 139/23)

Textgröße ändern: