FDP kommt Union in Streit um Bürgergeld entgegen
Die FDP ist in einem Kernpunkt des Streits um das Bürgergeld auf die Linie der Union eingeschwenkt. Generalsekretär Bijan Djir-Sarai schlug am Montag vor, bei der Einführung des Bürgergelds ganz auf die sechsmonatige "Vertrauenszeit" zu verzichten, in der Bezieherinnen und Bezieher weitgehend von Sanktionen durch die Arbeitsagentur geschützt werden sollen. In diesem Punkt gebe es bei der FDP "große Schnittmengen mit der Union", sagte Djir-Sarai. Die FDP sei der Meinung, "dass wir diese Vertrauenszeit fallen lassen können".
Der FDP-Generalsekretär forderte nun auch die Koalitionspartner zum Einlenken auf. Vor der für Mittwoch geplanten Sitzung des Vermittlungsausschusses sei klar, dass die "Vertrauenszeit so nicht bestehen bleiben kann", sagte er. "Hier sind alle aufgefordert, sich zu bewegen - das gilt natürlich auch für SPD und Grüne" und "vor allem" auch für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Sollte Heil an der Vertrauenszeit festhalten, werde dies bei den Beratungen zwischen Bundestag und Bundesrat "nicht funktionieren".
Djir-Sarai zeigte Verständnis für die Kritik an den Plänen für die Vertrauenszeit. Bei Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern im Land erlebe er, dass gerade bei diesem Thema "bei vielen Menschen ein Störgefühl existiert", sagte er. Es sei der Eindruck entstanden, dass bei der Vertrauenszeit "die Leistungsgerechtigkeit nicht ausreichend berücksichtigt" werde.
Der Entwurf von Bundesarbeitsminister Heil sieht vor, dass die Arbeitssuchenden mit den Jobcentern einen Kooperationsplan vereinbaren. Am Anfang soll dabei eine halbjährige "Vertrauenszeit" stehen, in der den Betroffenen nur eingeschränkt Leistungskürzungen drohen - und zwar, wenn sie mehrfach einen Termin beim Jobcenter verpassen. In diesem Fall ist eine zehnprozentige Kürzung möglich.
Nach den sechs Monaten drohen zusätzlich weitere Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen - etwa wenn der Betroffene eine zumutbare Stelle nicht antritt. Dies bringt beim ersten Mal eine Kürzung von 20 Prozent mit sich. Beim zweiten Mal sind es dann 30 Prozent. Nicht mehr zulässig sind Abzüge bei den Kosten der Unterkunft.
A.Fallone--PV